Krankenkasse

KVG - Grundversicherung

Die Grundversicherung auch KVG genannt, ist in der Schweiz obligatorisch.

 

Auszug aus dem Bundesgesetz für Krankenkassen:

"Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für Krankenpflege versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertreterin versichern lassen."

 

Bei der Grundversicherung der Krankenkasse bestehen keine Gesundheitsfragen. Das heisst, jede Person muss von der gewählten Krankenkasse aufgenommen werden unabhängig von allfälligen gesundheitlichen Beschwerden.

Zudem gibt es in der Grundversicherung keine Mehrjahresverträge, was somit die Möglichkeit eröffnet jedes Jahr zu wechseln.

 

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen identisch, da diese vom Gesetz her vorgeschrieben sind. Der Unterschied bietet nur das jeweils gewählte Grundversicherungsmodell:

- Standard

- Telefonmodel

- Hausarzt- oder Gesundheitszentrenmodel

 

Der Selbstbehalt in der Grundversicherung beträgt immer 10% der Kosten bis zu einem Maximum von CHF 700.- pro Jahr. Frei wählbar ist der zusätzliche Selbstbehalt (Franchise genannt) welche eine Reduktion der monatlichen Prämie zur Folge hat, je höher diese angesetzt wird.

 

Mögliche Franchisen:

- CHF 300.-

- CHF 500.-

- CHF 1'000.-

- CHF 1'500.-

- CHF 2'000.-

- CHF 2'500.-

VVG - Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherungen sind sehr individuell und könne auch von den Leistungen je nach Krankenversicherungsanbieter stark variieren. Es ist fast ein Ding der Unmöglichkeit diese 1:1 miteinander zu vergleichen.

 

Hier ist nur wichtig, welche Leistungen für Sie von Nutzen und auch relevant sind. Es kann schnell passieren, dass jemand über- oder noch schlimmer unterversichert ist.

Sehr wichtig zu beachten ist, dass die Zusatzversicherungen immer mit Gesundheitsfragen verbunden sind und somit nur möglich ist, ein (hoffentlich nie eintretendes) gesundheitliches Ereignis abzusichern, solange man Gesund ist!

 

Es ist nicht vorgeschrieben, dass die Grundversicherung und die Zusatzversicherung bei der selben Krankenkasse sein müssen. Der Nachteil dabei ist der zusätzliche administrative Aufwand beim einsenden der Rechnungen. Kann jedoch von Vorteil sein, dass man so sein ganz individuelles Versicherungspaket zusammenstellen kann.